Übernahme
von Bodenbelägen und Wandtapeten vom Vormieter
Die
Wohnungen sind in Flur, Diele, Küche, Badezimmer und
Gäste-WC
gefließt.
Ein anderer Bodenbelag ist in diesen Räumen nicht möglich.
Bodenbeläge
in Wohn- und Schlafzimmer sind vom Mieter auf eigene
Kosten zu verlegen.
Die
vorhandenen Bodenbeläge des Vormieters können übernommen
werden. Falls der Neumieter eine Entfernung dieser (alten)
Bodenbeläge wünscht, ist sie auf Kosten des Vormieters
vorzunehmen.
Diese
Grundsätze gelten auch für die Wandtapeten. Sie können
vom Nachmieter übernommen werden. Falls der Nachmieter
eine Übernahme ablehnt, hat der Vormieter die Wandtapeten
zu entfernen.
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