Grundsätze

 

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[Haus Salierweg 1][Grundsätze]

 

Übernahme von Bodenbelägen und Wandtapeten vom Vormieter

 

Die Wohnungen sind in Flur, Diele, Küche, Badezimmer und Gäste-WC

gefließt. Ein anderer Bodenbelag ist in diesen Räumen nicht möglich.

 

Bodenbeläge in Wohn- und Schlafzimmer sind vom Mieter auf eigene Kosten zu verlegen.

 

Die vorhandenen Bodenbeläge des Vormieters können  übernommen werden. Falls der Neumieter eine Entfernung dieser (alten) Bodenbeläge wünscht, ist sie auf Kosten des Vormieters vorzunehmen.

 

Diese Grundsätze gelten auch für die Wandtapeten. Sie können vom Nachmieter übernommen werden. Falls der Nachmieter eine Übernahme ablehnt, hat der Vormieter die Wandtapeten zu entfernen.

 

 

 

 

 

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